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    Unterrichtsbedingungen

     Unterrichtsbedingungen Gitarrenunterricht (Stand 01/2023)


    • Die Unterrichtsstunde hat 45 min., es sei denn es wird anders vereinbart (z.B. 60 min.).  
     
    • Der Bezahlung des Unterrichts ist grundsätzlich in monatlicher Vorauszahlung zu leisten (zahlbar
    spätestens in der 1. Woche des Monats oder in der letzten Woche des Vormonats in bar, immer anteilig der
    jeweiligen Wochentage des Monats = 4 oder 5 Tage). Die Anfahrt wird extra berechnet (+ je 5.- EUR / Tag). 
     
    Für die Bezahlung biete ich meinen Schülern ein Preismodell an (weitere Preise entnehmen Sie bitte meiner Preisliste):
     
    • Die Einzelstunde kostet hierbei ab 25,- EUR/Std. Die Beiträge für den Unterricht sind hierbei
    immer monatlich, jeweils in der 1. Woche des Monats oder in der letzten Woche des Vormonats in bar,
    durchgängig an 12 Monaten im Jahr zu zahlen (anteilig der jeweiligen Wochentage des Monats = 4
    oder 5 Wochentage), und zwar ungeachtet von Ferien-, Urlaubszeiten, Feiertagen oder anderen Ausfällen.

    Beispiel Preis:  4 x 45 min. (Einzel-)Unterricht kosten 100.- EUR / Monat x 12 Monate.
    (Hinweis: bei 5 Wochentagen des Monats sind jeweils 5 x 25,- EUR = 125.- EUR/Monat zu zahlen !).  

    Bei diesem Preis-Modell bekommt man etwa 14 Std. Unterricht mehr pro Jahr als in Musikschulen
    = Ersparnis rund +/- 300.- EUR / Jahr.
    Bitte bedenken Sie auch, daß Musikschulen grundsätzlich keinen Unterricht während der
    Ferienzeiten anbieten,  obwohl diese dort auch immer komplett mitbezahlt werden müssen!   
    Sie bekommen dort also ca. 3 ½ Monate weniger Unterricht pro Jahr. Der Unterricht bei mir ist  
    daher preiswerter als in einer Musikschule - dabei aber trotzdem nicht weniger qualifiziert.

    • Vom Schüler abgesagte Stunden werden hierbei immer voll berechnet, egal aus welchen Gründen
    (Urlaub, Ferien, Krankheit o.ä.) die Stunde vom Schüler nicht wahrgenommen wird. Ggf. kann versucht
    werden einen Ausweichtermin zu vereinbaren, sofern dies möglich ist (hierfür gibt es jedoch keine
    Garantie!). Der Schüler verpflichtet sich die Stunde(n) welche ausfallen soll(en) immer rechtzeitig
    abzusagen (eMail od. Anruf genügt)!
     
    Unterrichtsstunden die von mir (aus welchem Grund immer) abgesagt werden, werden grund-
    sätzlich auf jeden Fall zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt (z.B. mit Doppel- oder erweiterten
    Stunden);  eine finanzielle Verrechnung (Guthaben/Rückzahlung) von vorausbezahlten Stunden erfolgt jedoch
    grundsätzlich nicht !
     
    • Es wird eine Kündigunsfrist von 3 vollen Monaten zum Monatsende vereinbart.  
    • Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.  
    • Sollten einzelne Punkte dieses Vertrages rechtlich unwirksam sein so bleiben alle anderen Vereinbarungen
    davon unberührt und behalten weiterhin ihre Gültigkeit.  
    • Bei Gutscheinen gelten zusätzlich die jeweiligen Details der Gutschein-Aktion (z.B. 3 Monate, 6 Monate oder
    12 Monate Gültigkeit, Ablaufdatum etc.). Gutscheine haben die gesetzl. vorgeschriebene Gültigkeit.
    Zusätzlich gelten auch hier die jeweils aktuellen Unterrichtsbedingungen.

       

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